Wichtige Informationen zum Start in den Trainingsbetrieb nach den Sommerferien

Liebe Clubmitglieder, Liebe Sportlerinnen und Sportler, Liebe Eltern,

nachdem nächste Woche die Schule wieder beginnt, möchten wir Euch eine kurze Erinnerung zukommen lassen, wie die aktuellen Corona-Bestimmungen für unseren Vereinssport bzw. die Gastronomie sind. Bitte unterstützt alle, sodass wir auch mit vielen Urlaubsrückkehrern mit gegenseitigem Respekt und den Vorsichtsmaßnahmen weiterhin alle gesund unseren Sport gemeinsam ausüben können.

  1. Der Trainingsbetrieb der Tennis- und Hockeyabteilung und der Wettkampfbetrieb der Tennisabteilung sind erlaubt. Beim Hockey sind Trainingsspiele von Mannschaften, die aus Bayern kommen, erlaubt, Landesgrenzen-überschreitender Trainingsspielbetrieb ist noch verboten.
  2. Es dürfen nur Personen das Training bzw. den Wettkampf aufnehmen, die die folgenden Bedingungen erfüllen:
    1. Aktuell bzw. in den letzten 14 Tagen keine Symptome einer SARS-CoV-Infektion (Husten, Halsweh, Fieber/erhöhte Temperatur ab 38° C, Geruchs- oder Geschmacksstörungen, allgemeines Krankheitsgefühl, Muskelschmerzen).
    2. Kein Nachweis einer SARS-CoV-Infektion in den letzten 14 Tagen.
    3. In den letzten 14 Tagen kein Kontakt zu einer Person, die positiv auf SARS-CoV getestet worden ist.
    4. Nicht unter behördlich verfügter Quarantäne (z.B. bei Rückkehr aus einem Risikogebiet ohne negativen Test) stehen
  3. Es sind keine Zuschauer bei Wettkämpfen / Trainingseinheiten erlaubt. Ausnahme hierzu ist der Aufenthalt von erziehungsberechtigten Personen von Minderjährigen während des Trainings oder Wettkampfs auf dem Clubgelände.
  4. Toiletten, Umkleiden und Duschräume sind geöffnet. Bei der Nutzung der Toiletten und Umkleiden ist ab dem Betreten des Clubhauses / der Tennishalle ein Mund- und Nasenschutz zu tragen. Umkleiden dürfen von maximal 4 Personen je Raum und Duschen von maximal 2 Personen je Raum gleichzeitig benutzt werden. Es wird weiterhin allen Mitgliedern empfohlen, umgezogen zum Training bzw. Wettkampf zu erscheinen und zu Hause zu duschen.
  5. Auf dem gesamten Gelände ist der Mindestabstand von 1,5m zwingend einzuhalten.
  6. Für Personen von Risikogruppen empfehlen wir die Abwägung, ob sie am Trainingsbetrieb teilnehmen möchten, in besonderer Eigenverantwortung vorzunehmen.
  7. Beim Betreten der Anlage, des Clubhauses und dem Vorraum der Tennishalle ist ein Mund- und Nasenschutzes zu tragen.

Regelungen für die Clubgaststätte:

  • Um Abstandsregeln und Platzangebot kontrollieren zu können, ist die Anzahl der Tische reduziert, das Sitzen an der Theke nicht möglich und wird Gästen durch das Gaststättenpersonal beim Eintritt ein Tisch zugewiesen (bekannt u.a. aus Amerika „Please wait to be seated“).
  • Mund- und Nasenmasken sind zu benutzen, am Tisch dürfen sie abgenommen werden.
  • Eine Platzreservierung für den Innenbereich ist auf Grund des geringeren Tischangebots hilfreich. Telefonnummer Bobo: 0177 – 318 27 42
  • Veranstaltungen, die sich an einen „absehbaren Teilnehmerkreis“ (z.B. Mannschafts- oder Vorstandssitzungen, Geburtstags- oder Hochzeitsfeiern) richten, sind mit einer maximalen Personenzahl von bis zu 100 Personen im Innenraum und 200 Personen im Freien erlaubt. Details sind unbedingt im Vorfeld mit dem Clubwirt abzusprechen.

 

Die aktuellen Bestimmungen gelten bis zum 18.09.2020, notwendige Anpassungen an diesem Verfahren bzw. die weitere Öffnung des Wettkampfbetriebs werden wir unter Berücksichtigung behördlicher Genehmigungen und unter Einbeziehung unserer gemeinsamen Erfahrungen entsprechend vornehmen.

Der Vorstand, 04.09.2020