Sport- und Gastrobetrieb ab 02.11.2020

Liebe Clubmitglieder, Liebe Sportlerinnen und Sportler, Liebe Eltern,

die Bayerische Staatsregierung hat mit der Veröffentlichung der 8. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung die Beschlüsse der Bundespolitik vom Mittwoch umgesetzt.

Die Politik hat sich dabei entschieden, auch die Ausübung des Amateursports deutlich zu beschneiden. Dies bedauert der Vorstand des HC Wacker München außerordentlich, da die bisherigen Erfahrungen mit unserem Hygienekonzept und Eurer disziplinierten Umsetzung durchweg positiv waren und es keine Infektionen bei uns im Sportbetrieb gegeben hat. Insofern hätten wir uns hier eine deutlich differenzierte Einschätzung und Vorgehensweise von politischer Seite gewünscht!

Unabhängig davon bleibt uns aber nichts anderes übrig, als den Sport- und Gaststättenbetrieb entsprechend der Vorgaben wieder einzuschränken bzw. einzustellen. Folgende Regelungen gelten somit ab dem 02.11.2020:

  • Generell:
    • Die Sportanlage des HC Wacker München bleibt geöffnet.
    • Außerhalb der Sportflächen gelten die erweiterten Regelungen für den öffentlichen Raum, d.h. es dürfen sich nur Personen des eigenen Hausstands und maximal eines zweiten Hausstands gemeinsam aufhalten, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt höchstens zehn Personen nicht überschritten wird.
  • Hockey:
    • Die Ausübung von Mannschaftssportarten ist untersagt, dieses bedeutet, dass für den o.g. Zeitraum kein Training oder Wettkampf auf der Sportanlage des HCW oder in angemieteten Hallen stattfinden kann.
    • Der Kunstrasen darf von Einzelpersonen, zu zweit oder von Personen innerhalb des eigenen Haushalts benutzt werden. Hierzu wird der große Kunstrasen in die 6 Schusskreise „gedanklich“ unterteilt, d.h. es dürfen pro Schusskreis maximal 2 Personen oder Personen des eigenen Haushalts sein. Der kleine Kunstrasen ist als ein Schusskreis anzusehen.
  • Tennis:
    • Tennis ist zu zweit oder mit den Personen des eigenen Haushalts erlaubt.
    • Die Nutzung der Tennishalle ist auf Einzelspiele beschränkt. Ausnahme: Doppelspiele nur mit Personen des eigenen Haushalts
    • Beim Betreten der Tennishalle (Vorraum) und der Nutzung der Umkleiden und WCs ist ein Mund- und Nasenschutz zu tragen
    • Wettkampfbetrieb ist verboten
  • Stockschießbahn:
    • Für die Stockschießbahn gelten o.g. Regeln analog, d.h. die Nutzung ist maximal zwei Personen oder Personen innerhalb des eigenen Haushalts erlaubt.
  • Gastronomie:
    • Die Gaststätte ist geschlossen
  • Versammlungen:
    • Versammlungen (Mannschaftssitzungen, etc.) sind unter der Voraussetzung erlaubt, dass alle Teilnehmer einen Mindestabstand von 1,5m einhalten können, außerhalb des Sitzplatzes ist ein Mund- und Nasenschutz zutragen.
    • Als Raum steht ausschließlich das Wimpelzimmer zur Verfügung.
    • Um Doppelbelegungen zu vermeiden, erfolgt für den o.g. Zeitraum die Reservierung über den Terminplaner.
  • Ehrenamtliche Tätigkeiten:
    • Ehrenamtliche Tätigkeiten in Körperschaften (z.B. Arbeitsdienst) sind unter Beachtung der allgemeinen Regelungen erlaubt.

Die aktuellen Bestimmungen gelten bis zum 30.11.2020, notwendige Anpassungen an diesem Verfahren bzw. die weitere Öffnung des Sportbetriebs werden wir unter Berücksichtigung behördlicher Genehmigungen und unter Einbeziehung unserer gemeinsamen Erfahrungen entsprechend vornehmen.

Der Vorstand, 31.10.2020