HC Wacker München – weitere Öffnung des Sportbetriebs

Liebe Clubmitglieder, Liebe Sportlerinnen und Sportler, Liebe Eltern,

mit der 5. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 29.05.2020 hat der Freistaat Bayern die weitere Öffnung des Sportbetriebs erlaubt. Folgende Punkte aus den Infoschreiben des HC Wacker München vom 08.05. und 10.05. werden daher wie folgt angepasst:

  1. Ausnahmen [des weiterhin bestehenden Verbots der Nutzung von Sportanlagen] bilden der Trainingsbetrieb der Tennis- und Hockeyabteilung in Gruppen mit maximal 20 Sportlerinnen und Sportlern. Weiterhin ist der Wettkampfbetrieb im Freien für die Abteilung Tennis erlaubt.
  2. entfällt
  3. Folgende Maximalanzahlen von Personen sind erlaubt:
    a. Kunstrasen: je Hälfte 20 Personen
    b. kleiner Kunstrasen: 6 Personen
    c. Naturrasen: 20 Personen
  4. Die Nutzung der Stockschießbahn ist ebenfalls für den Trainingsbetrieb und für eine maximale Personenanzahl von 20 Personen erlaubt.

Mit diesen Lockerungen gibt uns der Freistaat Bayern die Möglichkeit unseren Sportbetrieb weiter hochzufahren. Leider sehen wir aber auch an den Beispielen aus Leer, Frankfurt und Göttingen, wie fragil die Situation ist und dass sich sehr schnell Rückschläge einstellen können. Wir bitten daher alle Mitglieder, sich

  • den Abstandsregeln (mindestens 1,5 Meter)
  • der kontaktfreien Durchführung des Trainings (kein Umarmen, keine Zweikämpfe, etc.)
  • den Hygieneregeln
  • dem Verbot der Nutzung der Anlage(n) außerhalb des Sport- (Trainings- und Wettkampf-) Betriebs
  • dem Mund- und Nasenschutzgebot beim Betreten/Verlassen der Anlage

bewusst zu sein. Alle weiteren Regeln, die in den Kommunikationen vom 08. und 10.05. veröffentlicht wurden, gelten natürlich weiterhin ausnahmslos.

Notwendige Anpassungen an diesem Verfahren bzw. die weitere Öffnung des Sportbetriebs werden wir unter Berücksichtigung behördlicher Genehmigungen und unter Einbeziehung unserer gemeinsamen Erfahrungen entsprechend vornehmen.

Der Vorstand, 10.06.2020