HC Wacker – langsamer Einstieg in Kleinstgruppen in den Trainingsbetrieb

Liebe Clubmitglieder, Liebe Sportlerinnen und Sportler, Liebe Eltern,

mit der 4. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 05.05.2020 hat der Freistaat Bayern die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs in einem ersten Schritt für Individualsportarten im Freien erlaubt. Nachfolgende Regelungen gelten ab dem 11.05.2020 bis vorerst zum 17.05.2020 für den HC Wacker München:

  1. Der Betrieb von Sporthallen, Sportplätzen, Sportanlagen und Sporteinrichtungen und deren Nutzung sind weiterhin grundsätzlich untersagt.
  2. Einzige Ausnahme bildet der Trainingsbetrieb der Tennisabteilung auf den 6 Freiluftplätzen allein oder kleinen Gruppen mit bis zu 5 Personen.
  3. Es dürfen nur Personen das Training aufnehmen, die die folgenden Bedingungen erfüllen:
    1. Aktuell bzw. in den letzten 14 Tagen keine Symptome einer SARS-CoV-Infektion (Husten, Halsweh, Fieber/erhöhte Temperatur ab 38° C, Geruchs- oder Geschmacksstörungen, allgemeines Krankheitsgefühl, Muskelschmerzen).
    2. Kein Nachweis einer SARS-CoV-Infektion in den letzten 14 Tagen.
    3. In den letzten 14 Tagen kein Kontakt zu einer Person, die positiv auf SARS-CoV getestet worden ist.
  4. Das Clubgelände darf nur zur unmittelbaren Sportausübung genutzt werden. Ein Aufenthalt vor oder nach dem Training auf dem Gelände ist strikt untersagt.
  5. Das Clubhaus darf ausschließlich zur Nutzung der WC-Einrichtungen oder zur Entnahme von zwingend erforderlichen Sportgeräten betreten werden, Gemeinschafts- oder Gesellschaftsräume dürfen nicht genutzt werden.
  6. Die Toiletten im Clubhaus sind geöffnet, die Umkleidekabinen und Duschen stehen nicht zur Verfügung und sind abgeschlossen.
  7. Bei der Nutzung der Toiletten ist ab dem Betreten des Clubhauses ein Mund- und Nasenschutz zu tragen.
  8. Auf dem gesamten Gelände ist der Mindestabstand von 1,5m zwingend einzuhalten.
  9. Für Personen von Risikogruppen empfehlen wir die Abwägung, ob sie bereits zum jetzigen Zeitpunkt am Trainingsbetrieb teilnehmen möchten, in besonderer Eigenverantwortung vorzunehmen.

Wir appellieren an alle, denen es möglich ist, auch die Tennisplätze zwischen 09:00 bis 15:00 Uhr, also außerhalb der nachmittäglichen bzw. abendlichen Stoßzeiten zu nutzen.

Notwendige Anpassungen an diesem Verfahren bzw. die weitere Öffnung des Sportbetriebs werden wir unter Berücksichtigung behördlicher Genehmigungen und unter Einbeziehung unserer gemeinsamen Erfahrungen entsprechend vornehmen.

Ab dem 18.05. dürfen Außengastronomen bis 20 Uhr wieder öffnen. Unser Clubwirt startet voraussichtlich ebenfalls am 18.05. mit dem Terrassen-Betrieb. Der Vorstand wird hierzu gemeinsam mit unserer Clubwirt-Familie in der kommenden Woche die Vorschriften (maximale Personenzahl, Abstand der Tische, etc.) für die Clubgaststätte des HC Wacker bewerten, Regelungen festlegen und im Anschluss an Euch kommunizieren.

Bitte bedenkt, dass wir alle eine große Verantwortung tragen, einerseits zum gesundheitlichen Schutz aller Vereinsmitglieder, andererseits aber auch, dass weitere Schritte zur Rückkehr zu unserem Vereins- und Sportleben nicht gefährdet werden.

Der Vorstand, 08.05.2020