HC Wacker München – Information zur weiteren Öffung des Sportbetriebs ab 22.06.2020

Liebe Clubmitglieder, Liebe Sportlerinnen und Sportler, Liebe Eltern,

mit der 6. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 19.06.2020 hat der Freistaat Bayern die weitere Öffnung des Sportbetriebs erlaubt. Unsere bisherige Kommunikation wird dadurch wie folgt angepasst bzw. geändert:

  1. Der Betrieb von Sporthallen, Sportplätzen, Sportanlagen und Sporteinrichtungen und deren Nutzung sind weiterhin grundsätzlich untersagt.
  2. Ausnahme bildet der kontaktfreie Trainingsbetrieb der Tennis- und Hockeyabteilung und der Wettkampfbetrieb der Tennisabteilung im Freien.
  3. Es dürfen nur Personen das Training bzw. den Wettkampf aufnehmen, die die folgenden Bedingungen erfüllen:
  4. Aktuell bzw. in den letzten 14 Tagen keine Symptome einer SARS-CoV-Infektion (Husten, Halsweh, Fieber/erhöhte Temperatur ab 38° C, Geruchs- oder Geschmacksstörungen, allgemeines Krankheitsgefühl, Muskelschmerzen).
  5. Kein Nachweis einer SARS-CoV-Infektion in den letzten 14 Tagen.
  6. In den letzten 14 Tagen kein Kontakt zu einer Person, die positiv auf SARS-CoV getestet worden ist.
  7. Das Clubgelände darf nur zur unmittelbaren Sportausübung genutzt werden. Ein Aufenthalt vor oder nach dem Training auf dem Gelände ist strikt untersagt. Ausnahmen hierzu sind der Aufenthalt von erziehungsberechtigten Personen von Minderjährigen während des Trainings oder Wettkampfs auf dem Clubgelände.
  8. entfällt
  9. entfällt
  10. Toiletten, Umkleiden und Duschräume sind geöffnet. Bei der Nutzung der Toiletten und Umkleiden ist ab dem Betreten des Clubhauses ein Mund- und Nasenschutz zu tragen. Umkleiden dürfen von maximal 4 Personen je Raum und Duschen von maximal 2 Personen je Raum gleichzeitig benutzt werden. Es wird weiterhin allen Mitgliedern empfohlen, umgezogen zum Training bzw. Wettkampf zu erscheinen und zu Hause zu duschen.
  11. Auf dem gesamten Gelände ist der Mindestabstand von 1,5m zwingend einzuhalten.
  12. Für Personen von Risikogruppen empfehlen wir die Abwägung, ob sie bereits zum jetzigen Zeitpunkt am Trainingsbetrieb teilnehmen möchten, in besonderer Eigenverantwortung vorzunehmen.
  13. entfällt
  14. Die maximale Anzahl von Personen in einer Trainingsgruppe oder auf einem Platz entfallen, lediglich die Beschränkung für den kleinen Kunstrasen bleibt bestehen, dieser darf mit maximal 10 Personen belegt werden.
  15. Beim Betreten der Anlage wird um das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes gebeten.
  16. Die Nutzung der Stockschießbahn ist ebenfalls für den Trainingsbetrieb unter den genannten Auflagen erlaubt.

Die Regelungen für die Clubgaststätte werden wie folgt geändert / ergänzt:

G01.            entfällt

G02.            entfällt

G03.            Um Abstandsregeln und Platzangebot kontrollieren zu können, ist die Anzahl der Tische reduziert, das Sitzen an der Theke nicht möglich und wird Gästen durch das Gaststättenpersonal beim Eintritt ein Tisch zugewiesen (bekannt u.a. aus Amerika „Please wait to be seated“).

G04.            Mund- und Nasenmasken sind zu benutzen, am Tisch dürfen sie abgenommen werden.

G05.            Der gemeinsame Aufenthalt in einer Gruppe von maximal 10 Personen ist gestattet.

G06.            Eine Platzreservierung für den Innenbereich ist erforderlich. Telefonnummer Bobo: 0177 – 318 27 42

G07.            Veranstaltungen, die sich an einen „absehbaren Teilnehmerkreis“ (z.B. Mannschafts- oder Vorstandssitzungen, Geburtstags- oder Hochzeitsfeiern) richten, sind mit einer maximalen Personenzahl von bis zu 50 Personen im Innenraum und 100 Personen im Freien erlaubt. Details sind unbedingt im Vorfeld mit dem Clubwirt abzusprechen.

Wir freuen uns sehr, dass langsam wieder Leben in unseren Club einkehrt und dass das auch so bleibt ist es dringend notwendig, dass ihr euch bitte weiterhin an die bestehenden Regeln haltet:den Abstandsregeln (mindestens 1,5 Meter)

  • der kontaktfreien Durchführung des Trainings (kein Umarmen, keine Zweikämpfe, etc.)
  • den Hygieneregeln
  • dem Verbot der Nutzung der Anlage(n) außerhalb des Sport- (Trainings- und Wettkampf-) Betriebs
  • dem Mund- und Nasenschutzgebot beim Betreten/Verlassen der Anlage

Unterstütz auch bitte unseren Clubwirt – jetzt wo hoffentlich endlich der Sommer kommt, ist ein Besuch auf unserer schönen Terrasse doch eine super Idee. Bobo und sein Team freuen sich sehr über euren Besuch!

Notwendige Anpassungen an diesem Verfahren bzw. die weitere Öffnung des Sportbetriebs werden wir unter Berücksichtigung behördlicher Genehmigungen und unter Einbeziehung unserer gemeinsamen Erfahrungen entsprechend vornehmen.

Der Vorstand, 21.06.2020